Suspendieren
Die Rührwirkung wird durch den Eintrag von Infraschallimpulsen in das Fluid erzielt. Dieser Eintrag erfolgt durch ein Pulsatorrohr, welches mit dem Prozessraum ein schwingfähiges System analog einem U-Rohr bildet. Eine Variante ist im Bild dargestellt.

Die bisherigen Tests erfolgten in 15 l- ,50 l- und 1 m3- Rührapparaten. Für die Grundrühraufgabe Suspendieren wurden die Feststoffaufwirbelung (Einsekundenkriterium) und die Gleichmäßigkeit der Verteilung der Feststoffe (90%-Kriterium) untersucht.

Der Rührkessel als Vergleichsapparat war mit einem Schrägblattrührer versehen und wurde mit 45 bis 300 U/min. betrieben.

Bei den Versuchen mit Pulsationstechnik wurde ein Pulsatorrohr DN 40 in einen Stutzen eingesetzt. Die Pulsgenerierung erfolgte durch Bewegen einer Formmembran. Sie ist ohne Fremdgaszufuhr und somit ohne Abgas gestaltet. Die Versuchsanlage mit 50-l-Rührbehältern ist im unteren Bild dargestellt.

Für die Aufwirbelungsversuche im Wasser wurden Glaskugeln mit einer Korngröße 150 bis 250 µm verwendet. Die Volumenanteile betrugen 2 bis 14 %.

Im 50-l-Rührbehälter mit Halbkugelboden und im 15-l-Rührbehälter jeweils mit Schrägblattrührer wurden das Einsekundenkriterium bei einem Glaskugelanteil von 2 % und einer Rührerdrehzahl von 305 Umdr./min. erreicht. Bei einer Erhöhung des Glaskugelanteils auf 4% wurden das Einsekundenkriterium bei 245 U/min. erreicht. Bei einer weiteren Erhöhung des Glaskugelanteils bis 14 % wurde das Einsekundenkriterium nicht mehr erfüllt. Bei den Versuchen mit Pulsationstechnik wurde das Einsekundenkriterium bei allen Konzentrationen stabil erfüllt. Der Hubraum der Luftbewegung betrug 230 cm3. Die Resonanzfrequenz ergab sich zu 1,3 Hz.

               Rührapparat mit Pulsgenerator
               1- Anschluß für Pulsator
               2- Gasraum,
               3- Pulsatorrohr,
               4- Rührantrieb mit Motor,
               5- Rührorgan


Versuchsanlage mit 50-l-Rührapparaten (hinter der Glaswand)

 

Vorteile der ResoPulsTechnik beim Explosionsschutz  
Um die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Explosionsschutzrichtlinie 94/9/EG/9/, die mit der zweiten Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz in deutsches Recht umgesetzt wurde, zu erfüllen, sind nichtelektrische Geräte nach DIN EN 13463 einer Zündgefahrenbewertung zu unterziehen. Im Dokument (Systematische Zündgefahrenbewertung an explosionsgeschützten mechanischen Geräten. Tü, Band 45, (2004) Nr.3, S. 27 bis 31)wird eine grundsätzliche, systematische Vorgehensweise für die Zusammentragung der Informationen und der Dokumentation der Zündgefahrenbewertung beschrieben. Diese wird im Dokument (Explosionsgeschützte Rührwerke- Beispiele für die Zündgefahrenbewertung. Tü, Bd.45 (2004), Nr. 5, S.36 bis 40) für Rührwerke untersetzt.

Für Rührwerke sind als Zündgefahren genannt elektrostatische Aufladung, heiße Oberfläche, mechanische Funken und elektrische Funken. Für ResoPulsRührgeräte können die heiße Oberfläche und der mechanische Funken ausgeschlossen werden. Zusätzlich sind bei ResoPulsRührgeräten zu betrachten die  adiabatische Verdichtung und der Schalleintrag.

Von den aufgeführten 18 Zündgefahren treffen für Pulsationsrührgeräte die heißen Oberflächen und mechanische Funken (14 Zündgefahren) nicht zu und 3 der restlichen 4 Zündgefahren durch elektrostatische Aufladung, die durch Reiben nicht leitfähiger Materialien und anschließender rascher Trennung entstehen, dürften ebenfalls nicht zutreffen. Die als Nr. 4 in der Tabelle in aufgeführte Aufladung durch Ladungstrennung beim Rühren von Suspensionen, was betriebsmäßig zur elektrostatischen Aufladung des Rührmediums führt, ist ähnlich der üblichen Rührwerke zu betrachten und entsprechend der Aussage in durch Inertisierung zu vermeiden.

Insbesondere soll noch auf den Vorteil der ResoPulsRührwerke bei dem sog. Durchtrittsbetrieb hingewiesen werden. Es geht hier um den Rührbetrieb beim Ablassen des Mediums oder auftretender Füllstandsverringerungen, die ein teilweises Beaufschlagen des Rührorgans mit der über dem Medium befindlichen Atmosphäre bewirken. Dabei kann es zu unzulässigen Schwingungen der Rührerwelle kommen. Diese Sachlage kann bei der ResoPulsTechnik absolut ausgeschlossen werden, da keine sich drehenden Elemente im Medium vorhanden sind.

Ein Versuch im 50 l-ResoPulsRührbehälter zeigte, dass beim Ablassen des Mediums keine Verschlechterung der Suspendierwirkung und keine merkliche Änderung der Resonanzfrequenz eintritt und dass das Ablassen bis zum Ende des Pulsrohres bei Beibehaltung des Rührprozesses möglich ist und sogar bei minimalem Füllstand ein Wiederanfahren erfolgen kann. Die Wärmeentwicklung bei der adiabatischen Verdichtung des Gases im Pulsatorraum kann vernachlässigt werden, da die Verdichtung äußerst gering ist und dieser Raum ständig von der Prozessflüssigkeit bespült und somit die Wärme in die Flüssigkeit abgeleitet wird.

Mehr zum Thema Explosionsschutz können Sie Dokument "Explosionsschutz bei ResoPulsRührgeräten" nachlesen.

  
 

 

Suspendieren in einem Modellapparat (Durchmesser: 7 cm) mit Zentralrohr


Ausgangs-
zustand

Wellenbildung der Flüssigkeits-
oberfläche
 
Aufwirbelung der
 Bleicherde

homogene Verteilung der Bleicherde

 
 
Feinchemikaliensynthese in einer Rührmaschine (1 m³) mit 2 Pulsrohren (Katalysator: Kupferbronze)

   

 

 

Die Vorversuche fanden statt in einem Glasbehälter mit Zentralrohr (Inhalt: 3 Liter). Anfangs ist die vollausgebildete, das ganze Volumen umfassende, Verteilung des Katalysators zu sehen. 
Nach der Hälfte der Zeit beginnt der Prozess und die Kupferbronze verteilt sich explosionsartig im ganzen Volumen.